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Kontaktdatenerfassung und Anmeldepflicht entfällt!

Ist Corona auf dem Rückzug? Bei der Bürokratie schon! Mit der neuen Verordnung vom 31.1.22 haben sich die Vorgaben für Gottesdienste geändert. Es gilt weiterhin die 2G-Regelung, so dass auch der Impf- bzw. Genesenenstatus am Eingang überprüft werden muss. Es entfällt aber die Kontaktdatenerfassung und somit auch die Notwendigkeit zur Anmeldung. Während des Gottesdienstes besteht weiterhin Maskenpflicht.


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