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Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde. Er entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

Unser Kirchenvorstand aus sechs Mitgliedern sowie dem Pfarrer der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann. 

Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung. 

Aktuell Besetzung des Kirchenvorstandes

Vorsitzender unseres Kirchenvorstandes ist Dr. Werner Simon, stellvertretender Vorsitzender ist der stellvertretende Dekan des Dekanats Westerwald, Benjamin Schiwietz.
Weiter gehören Doris Grieß, Rebekka Maier, Dietmar Engelberth, Burkhard Steup sowie Burkhard Töllers dem Kirchenvorstand an.

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern. 

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

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